Achtung, fertig, Held!

Abenteuer E-Roller und trotzdem sicher unterwegs?

Darauf sollten Sie als Elternteil besonders achten

Der Reiz von E-Rollern ist gerade für Jugendliche groß. Alleine und vor allem spontan von A nach B zu fahren, ohne auf die Eltern angewiesen zu sein, bedeutet für viele junge Nutzer eine neu gewonnene Freiheit. Ab 14 Jahren ist die Fahrt mit einem E-Roller gesetzlich erlaubt. Trotz vieler Vorteile des neuen Fortbewegungsmittels, sollte Sicherheit beim Fahren an erster Stelle stehen. Denn vor allem die fehlende Erfahrung mit E-Rollern sowie der Teilnahme am Straßenverkehr kann für ungeahnte Risiken sorgen.

Als Elternteil sollten Sie Ihrem Kind daher vor allem folgende Aspekte mit auf die erste E-Roller-Fahrt geben:

Der richtige Schutz

Zwar ist das Tragen eines Helms in Deutschland nicht vorgeschrieben, trotzdem sollte auf der Fahrt mit E-Rollern unbedingt ein Helm getragen werden. So können bei einem Unfall schwerere Verletzungen vermieden werden.

Umgang mit der Geschwindigkeit

Die gesetzlich vorgeschrieben maximale Geschwindigkeit von E-Rollern liegt bei 20 km/h. Bei Gefälle können sie allerdings noch schneller werden. Was eine solche Geschwindigkeit bedeutet, ist vielen Erstnutzern nicht bewusst, die Geschwindigkeit wird unterschätzt. Gerade Jugendliche sollten daher langsamer fahren, dies gilt vor allem für die ersten Fahrten mit einem E-Roller. Bei reduzierter Geschwindigkeit hat eine bessere Kontrolle über das Fortbewegungsmittel.

Sicher für den Verkehr

Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen E-Roller einige Kriterien erfüllen. Ohne die Ausstattung mit Bremsen an Vorderrad und Hinterrad, einer Klingel sowie Beleuchtung vorne und hinten ist die Fahrt nicht erlaubt. Auch Seitenreflektoren muss ein E-Roller haben. Als Elternteil sollten Sie darauf achten, dass diese Vorgaben erfüllt sind und mit Ihrem Kind regelmäßig eine Prüfung des Zustands durchführen.

An die Versicherung denken

Nach Kauf eines E-Rollers und vor der ersten Fahrt muss das Fahrzeug zunächst versichert werden. Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Versicherungsplakette angebracht werden. Ohne diese beiden Maßnahmen macht man sich bei Fahrten auf öffentlichen Wegen strafbar. Eine solche Versicherung kann eine minderjährige Person nur mit Einwilligung eines Elternteils abschließen.

Einen E-Roller ausleihen

Die Fahrt mit einem E-Roller ist ab 14 Jahren erlaubt. Jedoch gilt dies nur für E-Roller, die im Besitz eines Jugendlichen sind. Für das Ausleihen eines E-Rollers gilt als Voraussetzung Volljährigkeit. Erst ab 18 Jahren kann man den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen, der bei der Miete eines E-Rollers fällig wird. Wer mit einem Leihroller unterwegs ist, ist automatisch über den Anbieter versichert.

Übung macht den Meister

Gerade als Anfänger ist es wichtig, sich zunächst auf die Geschwindigkeit, die schnelle Beschleunigung und auf das neue Fahrgefühl mit einem E-Roller einzustellen. Längere Fahrten sollten daher zunächst vermieden werden. Es ist vielmehr sinnvoll, zunächst einige Testfahrten zu absolvieren, um Sicherheit zu gewinnen. Ein Erwachsener sollte dabei anwesend sein.

Der richtige E-Roller

Bei Kauf eines E-Rollers ist vor allem auf die Größe und das Gewicht zu achten. Zudem sollte der Lenker des E-Rollers verstellbar sein, um optimal auf die Größe des Jugendlichen angepasst werden zu können. Auch vor dem Ausleihen eines E-Rollers sollte man auf diese Aspekte achten. So hat man länger etwas vom Fahrspaß und zudem können Rücken- und Haltungsprobleme vermieden werden. Um den Roller leicht tragen zu können, sollte er nicht mehr als 12 bis 13kg wiegen. Falls der Akku zur Neige geht, kann der E-Roller so problemlos zusammengeklappt und getragen werden.

Auch auf die richtigen Reifen kommt es an. Je größer und dicker die Reifen, desto sicherer ist man unterwegs, da mehr Halt vorhanden ist. Dies ist vor allem auf nasser Fahrbahn hilfreich. Als Orientierung dient ein Durchmesser von 20 Zentimetern.

Infos zu den geltenden Regeln für E-Roller finden Sie nachfolgend:

Wo darf ich fahren?

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese nicht vorhanden sind, kann auch auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Alleine oder zu zweit?

Keine Nutzung von E-Scootern zu zweit: Ein E-Scooter muss immer allein gefahren werden.

Was passiert nach der Fahrt?

Beim Abstellen/Parken des E-Scooters muss darauf geachtet werden, diesen am Straßenrand oder Gehweg so abzustellen, dass kein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer behindert oder gefährdet wird.

Alkoholgrenze bei E-Rollern?

E-Scooter gelten aufgrund ihres Motors auch als Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass hier dieselben Promillegrenzen wie bei einem Auto greifen. Für Erwachsene unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot, Personen ab 21 Jahren erhalten ab 0,5 Promille einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug). Zum Vergleich: Beim Radfahren liegt die Promillegrenze mit 1,6 Promille deutlich höher – aber bei einem Fahrrad muss man selbst in die Pedale treten und es läuft kein Motor.

Bußgelder?

Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder und man muss bei Fahrt auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro zahlen. Fährt man bei Rot über die Ampel werden zwischen 60 bis 180 Euro fällig.

Als Alternative zum E-Roller bietet sich ein Tretroller für Kinder und auch Jugendliche an. Wir unterstützen Sie mit Tipps und Tricks rund um die sichere Beherrschung des Tretrollers durch ihr Kind.