Helden machen Schule

Wenn Elterntaxis zur Gefahr werden

Tipps für den sicheren Weg zur Schule

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Wenn viele Eltern ihre Kinder bis vor das Schultor fahren, bringt das Gefahren für alle mit sich. Das morgendliche Verkehrschaos vor der Schule führt zu verstopften Straßen, riskanten Wendemanövern, sowie Halten in Verbotszonen, an Bushaltestellen oder in zweiter Reihe. Auch die chauffierten Kinder geraten in Gefahr durch das Aussteigen zur Straße hin oder das Überqueren der Straße hinter parkenden Fahrzeugen.

Wann sollte die Schule tätig werden?

Gegenmaßnahmen sind angebracht, wenn …

  • Sie einen hohen Prozentsatz – je nach Schulgröße etwa ab 10 oder 15 Prozent – an Elterntaxis verzeichnen,
  • es tägliche Störungen des fließenden Verkehrs bzw. bei den Fußgängern gibt,
  • es wöchentlich oder noch häufiger zum Halten in Halteverbotszonen, auf Fuß- oder Fahrradwegen kommt,
  • mehrmals täglich in Busbuchten, Einfahrten oder eingeschränkten Halteverboten geparkt wird,
  • gefährliche Wendemanöver – ggf. sogar mit Befahren von Fuß- oder Fahrradwegen – stattfinden oder
  • Kinder täglich eine Straße ohne Querungshilfe oder sogar an Sichthindernissen überqueren müssen.

Was kann die Schule machen?

Weniger Elterntaxis! Das ist leicht gesagt, aber Eltern, die sich um ihre Kinder sorgen oder für die das Bringen sehr praktisch ist, sind schwer von einem Verzicht zu überzeugen.

Dabei hat die einfachste Lösung für das Verkehrschaos vor der Schule – nämlich, dass die Kinder zu Fuß zur Schule gehen – auch viele Vorteile. Wenn Kinder den Schulweg zu Fuß meistern, …

  • trägt das zur Selbstständigkeit bei, 
  • erlangt das Kind das notwendige Risikobewusstsein im Straßenverkehr,
  • fördert es die Bewegung und Gesundheit des Kindes und 
  • sorgt somit auch für eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht.

Diese Argumente können Sie am ersten Elternabend für die Schulanfänger besprechen. Am besten setzen Sie das Thema zu jedem Schuljahr erneut auf die Tagesordnung, um weitere Eltern zu überzeugen. 

Um besorgte Eltern zu unterstützen, verteilen Sie Schulwegpläne ergänzt durch empfohlene Querungsstellen und Verhaltenstipps. Falls Sie einen solchen Schulwegplan noch nicht haben, setzen Sie sich mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in Verbindung.

Sollte der Schulweg tatsächlich für viele Schüler unsicher erscheinen, setzen Sie sich gemeinsam mit dem Elternbeirat bei der Gemeinde- bzw. der Stadtverwaltung dafür ein, dass an entsprechenden Gefahrenstellen Ampeln oder Zebrastreifen angebracht werden. Eine weitere Möglichkeit ist, Lotsendienste einzusetzen – hierzu können Sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen. 

Um das Zufußgehen anzustoßen und zu erproben, bietet sich ein Schulprojekt an, beispielsweise eine Projektwoche zum Thema Bewegung, in der alle – ja, auch die Lehrkräfte – zu Fuß zur Schule kommen. Oder Sie initiieren einen bzw. mehrere Laufbusse, damit die Schüler langfristig zu Fuß zur Schule kommen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Laufbus.

Nicht ohne mein Auto?

Sollten sich viele Eltern nicht davon überzeugen lassen bzw. ist der Schulweg für einige Schüler tatsächlich zu weit oder nicht sicher genug, haben Sie die Möglichkeit, mit der Einrichtung von Elternparkplätzen die Situation vor der Schule zu entschärfen. 

Elternparkplätze sind ausgewiesene Hol- und Bringzonen auf Parkplätzen in der Nähe der Schule, für die in den Stoßzeiten, morgens und nachmittags, ein eingeschränktes Parkverbot gilt. Das ermöglicht Eltern ein gefahrloses Bringen und Kindern die Chance zumindest eine kurze Strecke selbstständig zu Fuß zu gehen. 

Die Initiative muss von der Schule ausgehen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit Elternvertretung und Polizei. Die örtliche Verkehrsbehörde prüft dann Standort und Schulwege. 

Tipps zur Planung von Elternparkplätzen

Je nach Schulgröße sollten 4-15 Stellplätze geplant werden.

Der passende Ort …

  • liegt 150 - 250 m von der Schule entfernt
  • wird den Fahrtrichtungen der Elterntaxis angepasst,
  • ist gut beleuchtet,
  • befindet sich in Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigten Straßen,
  • bietet einen weiteren Gehweg von 1- 2,50 m Breite,
  • beinhaltet möglichst keine Straßenquerung auf dem Weg zur Schule oder
  • verfügt über Querungshilfen an entsprechenden Stellen und
  • ist möglich im eingeschränktes Halteverbot, auf öffentlichen Parkplätzen, auf Straßen (mit verbleibender Fahrbahnbreite von mindestens 3 m) oder auf Firmen- oder Vereinsparkplätzen.

Nicht in Frage kommen Elternparkplätze im Bereich …

  • von Behindertenstellplätzen, Feuerwehrzufahrten, Grundstückszufahrten, 
  • von Ampeln, Zebrastreifen oder Mittelinseln oder 
  • mit hohem Parkdruck durch Anwohner, Geschäfte, Firmen.

Genehmigte Elternparkplätze werden mit einem eingeschränkten Halteverbot versehen. Zusätzlich bietet sich ein weiteres Hinweisschild an, welches die Aufmerksamkeit und Akzeptanz fördert. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis: Die Einrichtung von Elternparkplätzen lässt sich mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit für die Schule verbinden, die auch für Akzeptanz bei den Eltern und den umliegenden Anwohnern sorgt.

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